Therapiekosten
Ärztliche Verordnung
Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Haus bzw. Facharzt. Auf dieser sollten die verordneten Behandlungen wie zB. EHG (Einzelheilgymnastik), Massagen, etc. sowie die Anzahl der Behandlungen notiert sein.
Wahltherapeut
Bitte beachten Sie, dass ich ein Wahltherapeut bin. Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote ausgehändigt. Diese ist vorerst von Ihnen zu begleichen. Mit der Honorarnote, einer Zahlungsbestätigung und dem originalen Überweisungsschein können Sie bei Ihrer Krankenkasse um die Rückerstattung des jeweiligen Kassenanteils ansuchen. Der Selbstbehalt ist vom Patient/der Patientin selbst zu tragen, es sei denn, der Selbstbehalt wird von einer bestehenden Zusatzversicherung übernommen (siehe unten).
Muss man einen Selbstbehalt bezahlen?
Die Krankenkassen refundieren je nach ihren individuellen Tarifen etwa 30 % – 80 % der Therapiekosten. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bei bestehender Zusatzversicherung: Erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe physiotherapeutische Leistungen übernommen werden (dies ist bis zu 100 % möglich).
Preise
- PhysiotherapieEUR 50,0030 min. (in Ausnahmefällen)
- PhysiotherapieEUR 73,0045 min. (Standard)
- PhysiotherapieEUR 95,0060 min. (Erstaufnahme)
- HeilmassageEUR 25,0015 min. Heilmassage
- HeilmassageEUR 50,0030 min. Heilmassage
- Hausbesucheauf Anfrageindividuell vereinbar